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In Niedersachsen und auch in anderen Bundesländern wurde bereits vor einiger Zeit bekannt, dass – neben der bundesweiten Datei Gewalttäter Sport – weitere Datensammlungen über Fußballfans geführt werden, die man als gewaltbereit eingestuft wurden.
Wer entscheidet darüber, wer ein „Problem-Fan“ ist? Welche Kriterien gelten für die Aufnahme in diese Datei? Welche Daten werden gespeichert? Ist die Vorgehensweise mit den geltenden Datenschutzgesetzen vereinbar?
Dürfen von allen Anwesenden Daten erfasst werden, nur weil in einer Fangruppe einzelne auffällig werden? Ist Gruppenspeicherung rechtmäßig?
Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl, Strafverteidiger, Mitinitiator der Fanhilfe Hannover und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte hat juristische Bedenken.
Er berichtet über seine Arbeit, seine Erfahrungen und den entsprechend geführten Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Aufgezeichnet von CamsMD Livestreams und freie Medien aus Magdeburg und Umgebung.

Eine Veranstaltung der RLS Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Landeszentrale politische Bildung Sachsen-Anhalt und der Stadtbibliothek Magdeburg und dem Fanprojekt Magdeburg

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Sysop

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